Das Kantonsgericht St.Gallen hat die Verurteilung eines Käsers wegen mehrfacher Veruntreuung durch das Kreisgericht See-Gaster mehrheitlich bestätigt. In einem Teilsachverhalt sprach es ihn von der Anklage der Veruntreuung frei.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seinen Milchlieferanten vom ihnen zustehenden Milchgeld die Milchverbandsbeiträge abgezogen, diese aber nicht wie vereinbart an die Milchverbände weitergeleitet zu haben. Das Kreisgericht See-Gaster hatte den Beschuldigten mit Entscheid vom 29. September 2011 der mehrfachen Veruntreuung schuldig erklärt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten sowie zu einer Busse verurteilt. Dagegen hat der Beschuldigte Berufung erhoben, worauf die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung erklärte. Die Strafkammer des Kantonsgerichts St. Gallen hat den Entscheid des Kreisgerichts nun mehrheitlich bestätigt.
Nach Auffassung der Strafkammer erfüllt das vorgeworfene Verhalten des Beschuldigten den Tatbestand der (mehrfachen) Veruntreuung. Er wurde einzig in Bezug auf den letzten Anklagezeitraum (Mai 2009) vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen, da nicht erwiesen ist, dass er zu diesem Zeitpunkt noch für das Inkasso der Verbandsbeiträge verantwortlich war. Die von der Vorinstanz ausgefällte Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten hat die Strafkammer auf zwölf Monate bedingt herabgesetzt. Eine Busse wurde nicht ausgesprochen.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.