Das Kantonsgericht St.Gallen hat den Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen im Fall "Linth Möbel" bestätigt. Es bleibt damit in Bezug auf den Hauptangeklagten beim vorinstanzlichen Schuldspruch wegen mehrfacher Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und beim Freispruch vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs.
Das Kreisgericht St.Gallen hatte den Hauptangeklagten mit Entscheid vom 8. Dezember 2010 der mehrfachen Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schuldig gesprochen. Freigesprochen wurde er demgegenüber – ebenso wie zwei weitere Angeklagte – vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung erhoben. Die Strafkammer des Kantonsgerichts St.Gallen hat den Entscheid des Kreisgerichts nun bestätigt.
Nach Auffassung der Strafkammer erfüllt das vorgeworfene Verhalten den Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs nicht. Damit bleibt es in Bezug auf den Hauptangeklagten beim vorinstanzlichen Schuldspruch wegen mehrfacher Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der dafür ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt. Bestätigt hat die Strafkammer sodann auch den vom Mitangeklagten angefochtenen Schuldspruch wegen Gehilfenschaft zu mehrfachen Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Schliesslich wurden auch die Freisprüche gegenüber dem Sohn des Hauptangeklagten bestätigt.
Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.