Das Kantonsgericht St.Gallen hat einen Fussballfan wegen Vorgängen rund um das Spiel FC Wil – FC Winterthur vom 22. April 2009 zusätzlicher Delikte schuldig gesprochen und ihn härter bestraft.
Im Nachgang zum Fussballspiel zwischen dem FC Wil und dem FC Winterthur vom 22. April 2009 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Fans der beiden Mannschaften sowie der Polizei. In diesem Zusammenhang hat das Kreisgericht Wil den Beschuldigten mit Entscheid vom 16. September 2011 wegen Landfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Die gleichzeitig ergangenen Freisprüche vom Vorwurf der Begünstigung und der versuchten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte hat das Kantonsgericht nun aufgehoben. Es hat den Beschuldigten zusätzlich wegen versuchter Begünstigung und versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 70.00, insgesamt CHF 12'600.00, verurteilt. Zudem muss der Beschuldigte Verfahrenskosten von rund CHF 14'000.00 bezahlen.
Nach Auffassung der Strafkammer hat der Beschuldigte durch seine Handlungen zumindest in Kauf genommen, dass sein Fankollege dem Zugriff der Polizei für eine gewisse Zeit entzogen wird. Er hat sich dadurch zusätzlich der versuchten Begünstigung strafbar gemacht. Ebenso erachtet es die Strafkammer als erwiesen, dass der Beschuldigte zwei Polizisten für den Fall der Festnahme seines Kollegen gedroht und die Hinderung an der Festnahme zumindest in Kauf genommen hat. Die Strafkammer hat den Beschuldigten deshalb überdies wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die ausführliche Begründung erfolgt in einem späteren Zeitpunkt. Weitere Auskünfte werden derzeit nicht erteilt.