Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 18.03.2025 11:15 im Bereich Datenschutz

Die Kantonale Fachstelle für Datenschutz hat zwei neue Merkblätter erarbeitet.

Die Bearbeitung von Personendaten stellt einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung dar. Das Merkblatt Grundlagen einer Datenbearbeitung durch öffentliche Organe behandelt die Voraussetzungen im Zusammenhang mit einer rechtmässigen Datenbearbeitung: Rechtsgrundlage, öffentliches Interesse, Verhältnismässigkeit und den Kerngehalt.

Die Bearbeitung von «gewöhnlichen» bzw. besonders schützenswerten Personendaten ist zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage bzw. formell-gesetzliche Grundlage besteht oder wenn die Bearbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe notwendig bzw. unentbehrlich ist. Unter welchen Voraussetzungen in eine Datenbearbeitung eingewilligt werden kann, wird im Merkblatt Einwilligung in eine Datenbearbeitung beschrieben.