Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Astrid Epiney und Dr. Nula Frei gelangt zum Schluss, dass die (bernischen) Vorschriften über die Datenbekanntgabe ins Ausland auch bei Auftragsbearbeitungen zur Anwendung gelangen.
Das Rechtsamt der bernischen Direktion für Inneres und Justiz hat das Gutachten nun publiziert und ist abrufbar unter:
https://www.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/aemter-der-dij/rechtsamt.html (unter «Rechtsgutachten» ganz unten).