Die kantonale Fachstelle für Datenschutz hat ihr Merkblatt Vorabkonsultation überarbeitet.
Neu enthält es eine Darstellung zum Ablauf und die einzureichenden Unterlagen wurden präzisiert. Hinzugekommen ist ein weiterer Bearbeitungsvorgang nach Art. 8b Abs. 3 DSG, welcher in jedem Fall der Fachstelle für Datenschutz vorgelegt werden muss. Neu muss die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten, Persönlichkeitsprofilen oder Profiles sowie durch eine Geheimhaltungspflicht geschützte Personendaten (z.B. Berufsgeheimnis, vertraglich ausdrücklich geschützte Personendaten) durch Einsatz von KI und KI-ähnlichen Systemen der Fachstelle zur Vorabkonsultation eingereicht werden.
Hier geht's zum Merkblatt.