Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat am 7. März 2023 zur Einführung von Microsoft 365 in der Bundesverwaltung eine Kurzmitteilung publiziert. Darin fordert er vom Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei (DTI) u.a., dass datenschutzrechtlich vorteilhaftere Alternativen zu Microsoft 365 aufzuzeigen seien, dass eingehender geprüft werde, ob eine genügende Rechtsgrundlage für die Personendatenbearbeitungen in der vom US-Konzern betriebenen Cloud bestehe und ob der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gewahrt bleibe. Auch im Zusammenhang mit der Aussonderung von besonders schützenswerten Personendaten sei es gemäss EDÖB zwingend, dass die Problematik von möglichen Zugriffen der US-Sicherheitsbehörden auf Personendaten vertieft analysiert werde.