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Publiziert am 06.11.2024 08:22 im Bereich Bürgerrecht & Zivilstand

Per 11. November 2024 tritt die überarbeitete Zivilstandsverordnung in Kraft.

Nebst dem Wegfallen des Schweizer Bürgerrechts als Voraussetzung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte, wird es zukünftig auch möglich sein, Geburten vorläufig ohne Geschlecht (weiblich/männlich) zu beurkunden. Eine ebenfalls grosse und zeitintensive Veränderung wird sein, dass mit Infostar New Generation in sämtlichen Personenregistern in der Schweiz und damit in den amtlichen Dokumenten bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden können. Bestehende Einträge können ab 1. Januar 2025 auf entsprechendes Gesuch hin aktualisiert werden. Für detaillierte Informationen zu den Änderungen in der Zivilstandsverordnung verweisen wir auf den erläuternden Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD vom 26. Juni 2024.

Informationen zu den Sonderzeichen sind unter folgendem Link zu finden: