Im Bericht «Perspektiven der Volksschule 2030» formulieren die Regierung und der Bildungsrat Entwicklungswege für die Volksschule bis zum Zeithorizont 2030. Angesprochen werden. Schwerpunktthemen, denen in den nächsten Jahren ein hoher Stellenwert beizumessen ist, weil kritische Entwicklungen absehbar sind oder weil aufgrund des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels Weichen neu zu stellen sind.
Der Bericht enthält vier Perspektiven, die bewusst spannungsgeladen aufgesetzt sind:
I. Bildung für die Kinder – Bildung für die Gesellschaft: Die Schule befähigt die Kinder, sich die Welt zu erschliessen und sie verantwortungsvoll mitzugestalten.
II. Praxis der Förderung – Praxis der Selektion: Die Schule anerkennt Vielfalt und richtet ihre Ressourcen und ihre Organisation darauf aus.
III. Wissen erschliessen – Gewissheit schaffen: Die Schule vermittelt Kompetenzen.
IV. Ort der Stabilität – Ort der Flexibilität: Die Schule ist eine bewegliche Organisation, in der verbindliche Beziehungen Sicherheit schaffen.
«Perspektiven der Volksschule 2030» bildet die Grundlage für zielgerichtete Veränderungs-, aber auch Bewahrungsprozesse. Der Bericht formuliert keine Handlungsmassnahmen, um Ziele zu erreichen. Massnahmen ableiten soll Sache der Verantwortlichen der Schulen sein. Dafür ist ein partizipativer Prozess vorgesehen. Dieser Prozess wurde noch nicht gestartet, da die Entscheide des Kantonsrates zu den Anträgen seiner vorberatenden Kommission und zur Motion der SVP «Neues Volksschulgesetz für den Kanton St. Gallen» abzuwarten waren.
Der Kantonsrat hat nun in der Novembersession vor dem Hintergrund des Perspektivenberichts sowie der genannten Aufträge und der Motion beschlossen, dass das Volksschulgesetz einer Totalrevision unterzogen werden soll. Dabei visiert er im Ergebnis hauptsächlich (aber nicht ausschliesslich) drei Ziele an:
1. Flexible Schulmodelle (Durchlässigkeit und flexible Übergänge im Vorfeld und am Anfang sowie gegen Ende der Schullaufbahn)
2. Basisorientierte kantonale Regulierung und Qualitätssteuerung (Vorrang der kommunalen Autonomie, Zurückhaltung bei der kantonalen Aufsicht)
3. Übersichtliche Arbeitsteilung und Governance der Akteure (kantonale Behörden und Fachstellen, kommunale Behörden, Sonderschulen, Schulleitungen, Lehrpersonen)
Regierung, Bildungsrat und Bildungsdepartement werden in den nächsten Monaten die Vorarbeiten zur Erfüllung dieser Aufträge an die Hand nehmen. Beim Zeitplan ist auch zu bestimmen, wie mit dem nahenden Wechsel der Amtsdauer im Sommer 2024 umgegangen werden soll.
Die genannten Perspektiven bilden das Gerüst, um die Zukunft der Volksschule auf allen Ebenen – von der Gesetzgebung bis zum schulischen Leben an der Basis – zu thematisieren und zu klären. Die Volksschule ist einer der «ganz grossen Tanker» unserer Gesellschaft und unseres Staates. Sie betrifft uns alle und daher sprechen auch alle mit, wenn es um ihre Gestaltung geht. Ein kompletter Neubau ist eine grosse Herausforderung. Um diese Herausforderung im Konsens und innert nützlicher Frist zu bewältigen, ist umsichtig vorzugehen und sind Prioritäten und Schwerpunkte zu setzen.
Ich freue mich darauf, bei diesem wichtigen Vorhaben noch mithelfen zu können, Weichen zu stellen!
Regierungsrat Stefan Kölliker
Vorsteher Bildungsdepartment