Aus den Bildungsratssitzungen vom 26. August und 24. September 2021
Aus dem Bildungsrat
Volksschule
Digitale Transformation in der Schule
Der Bildungsrat hat drei Geschäfte in Zusammenhang mit der digitalen Transformation in der Volksschule und der IT-Bildungsoffensive (ITBO) behandelt.
Genehmigung der «Empfehlungen zur digitalen Transformation in der Volksschule», August 2021
Der Bildungsrat hat die bereits bestehenden Empfehlungen «Medien und Informatik in der Volksschule» vom September 2017 aktualisiert und weitergeführt. Dabei wurden u.a. die Ergebnisse der Umfrage von 2020 bei den Schulträgern berücksichtigt. Nach wie vor gibt der Bildungsrat Empfehlungen zur Infrastruktur. Dies im Bewusstsein, dass letztlich die Gemeinden über die Finanzierung entscheiden.
Weisungen über die Weiterbildung von Volksschul-Lehrpersonen im Rahmen der IT-Bildungsoffensive, August 2021 (siehe Seite 269)
Mit den Weisungen macht der Bildungsrat Vorgaben zur Weiterbildung im Rahmen der ITBO. Alle Lehrpersonen der Volksschule leisten in den Jahren 2022 bis 2027 total 72 Stunden an individueller und teambezogener Weiterbildung. Dabei ist der Umfang der individuellen Weiterbildung mit mindestens 30 Stunden festgelegt. Dafür nutzen die Lehrpersonen verpflichtend die Angebote des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Bildung im Rahmen der ITBO.
Der Bildungsrat erachtet es mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung in der Schule zur Aufrechterhaltung der Schulqualität als unabdingbar, dass sich alle Lehrpersonen, einschliesslich Therapiepersonal, schulische Heilpädagogen, weitere Fachpersonen sowie Lehrpersonen der Sonderschulen, die nötigen digitalen Kompetenzen aneignen und die gewonnenen Erkenntnisse im Unterricht umsetzen. Entsprechend ist es angezeigt, die Eckwerte der Weiterbildung im Bereich digitale Kompetenzen im Sinn von Minima in Weisungen festzulegen, die von allen Lehrpersonen der Volksschule zu erfüllen sind. Grundsätzlich sind alle Volksschullehrpersonen verpflichtet, unabhängig von ihrem Arbeitspensum die digitalen Kompetenzen in einem Mass zu stärken, so dass sie diese im Unterricht angemessen einsetzen können um den Lehrplan zu erfüllen.
Digitale Transformation in der Volksschule, Grobkonzept zur lokalen Umsetzungsplanung, August 2021
In der Annahme, dass die Lehrpersonen unterschiedliche digitale Kompetenzen vorweisen und die Schulen an unterschiedlichen Orten stehen, macht der Bildungsrat keine weiteren qualitativen Vorgaben. Hauptzielsetzung bleibt die Umsetzung des Lehrplans. Der Erwerb der dafür notwendigen Kompetenzen liegt einerseits in der Verantwortung der Lehrperson und andererseits nimmt die Schulleitung das Thema in ihrer Personalführung auf. Um die Bildungsgerechtigkeit im Hinblick auf das Unterrichten der Schülerinnen und Schüler sicherstellen zu können, haben alle Lehrpersonen obligatorisch die ihnen fehlenden Kompetenzen zu erwerben oder bereits vorhandene zu erweitern. Der Qualitätssicherungsprozess diesbezüglich ist vor Ort zu steuern und zu verankern. Dies bedingt neben der individuellen Weiterbildung auch den Auftrag zur schulinternen Weiterbildung. Als Orientierungshilfe sollen qualitative Kompetenzen beschrieben werden, die es im Minimum ermöglichen, die Ziele des Lehrplans zu erreichen. Um diesen Prozess in den nächsten 6 bis 8 Jahren vor Ort wie auch auf Ebene des Bildungsrates planen und steuern zu können, sind die Schulen im Rahmen der zentralen Steuerung der strategischen Schulentwicklung aufgefordert, eine lokale Umsetzungsplanung zur digitalen Transformation (LUP DT) vorzulegen. Diese ermöglicht dem Bildungsrat einerseits die bereits bestehende, unterschiedliche Umsetzung der Angebote zur digitalen Transformation zu erkennen und andererseits aufgrund der geplanten Meilensteine rechtzeitig und bewusst agieren zu können. Übergeordnetes Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zum Erwerb digitaler Kompetenzen zu ermöglichen. Das Grobkonzept wie auch die Empfehlungen bilden die Grundlage für die digitale Transformation, deren Umsetzung im Rahmen der strategischen kantonalen Vorgaben vor Ort mit lokalem Freiraum verantwortet wird. Dafür setzt der Bildungsrat eine Koordinationsgruppe bestehend aus Vertretungen des Bildungsrates, des Amtes für Volksschule und der Pädagogischen Hochschule ein. Die Schulpraxis wird über eine Begleitgruppe einbezogen. Die Schulleitungen und Schulpräsidien werden laufend informiert.
Jahresberichte der Schulpsychologischen Dienste (SPD) des Kantons St.Gallen und der Stadt St.Gallen
Der Bildungsrat hat die Jahresberichte des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St.Gallen und des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt St.Gallen zur Kenntnis genommen.
Diese geben einen aufschlussreichen Einblick in deren Tätigkeit und in die schulpsychologische Versorgung auch unter erschwerten Bedingungen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus.
Die Berichterstattung der Schulpsychologischen Dienste der Stadt St.Gallen und des Kantons St.Gallen werden verdankt.
Erteilung bedingte gleichwertige Qualifikation
Die Verordnung zum Personalrecht der Volksschul-Lehrpersonen (sGS 213.14; abgekürzt VPVL) hält in Art. 4 die Bedingungen zu den Lehrdiplomen für eine Auswahl von Fächern fest:
‒ Abs. 1: Wer ein anerkanntes Lehrdiplom einer pädagogischen Hochschule für wenigstens sechs Fächer der Primarschule besitzt, ist für alle Fächer der Primarschule gleichwertig qualifiziert.
‒ Abs. 2: Wer ein anerkanntes Lehrdiplom einer pädagogischen Hochschule für wenigstens drei Fächer der Oberstufe besitzt, ist für alle Fächer der Oberstufe gleichwertig qualifiziert.
Lehrpersonen, welche die Bedingungen aufgrund von Art. 4 Abs. 1 bzw.2 VPVL erfüllen, gelten als Allrounder-Lehrpersonen und erhalten für alle Fächer auf der entsprechenden Stufe den vollen Lohn.
Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 25. August 2021 beschlossen, neu auch Lehrpersonen, welche mit der Absolvierung von Einzelfachabschlüssen den Allrounder-Status erlangen, eine bedingte gleichwertige Qualifikation zu erteilen. Im Merkblatt «Feststellung einer gleichwertigen Qualifikation durch den Bildungsrat» ist diese neue bedingte gleichwertige Qualifikation für Absolventinnen und Absolventen von Einzelfachabschlüssen für die Erlangung des Allrounder-Status beschrieben.
Die aktuelle Version des Merkblattes finden Sie auf der Website: www.volksschule.sg.ch (Rahmenbedingungen > Anstellung Lehrpersonen > Lohn) abrufbar.
Beurteilung 2020; Umsetzung ab Schuljahr 2021/22
Im Juni 2019 hat der Bildungsrat das Reglement über Beurteilung, Promotion und Übertritt in der Volksschule erlassen. Als Vollzugsdatum wurde der 1. August 2021 festgelegt. Das Reglement wurde bewusst frühzeitig erlassen, damit sich die Schulen sorgfältig auf den Vollzug vorbereiten konnten. In der Folge wurden alle Arbeiten, die für einen reibungslosen Vollzug nötig waren – u.a. die Ausarbeitung kantonaler Formulare, Erstellung der Handreichung Schullaufbahn, Aufgleisung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Konzeption Weiterbildungsangebot und didaktische Grundlagen, formelle Anpassungen im Zeugnis sowie Anpassungen «LehrerOffice» – angegangen. Der Bildungsrat hat festgehalten, dass über die Umsetzung regelmässig Bericht zu erstatten und ihm 2024 eine Standortbestimmung zur Umsetzung des Reglements und der entsprechenden Formulare vorzulegen seien.
Das AVS hat für die Umsetzung im Schuljahr 2020/21 folgende Arbeiten durchgeführt:
– Fünf Online-Informationsveranstaltungen «Refresher für Schulleitende»: Rund 140 Schulleitungen haben im Februar / März 2021 daran teilgenommen
– In über 100 Schulen wurden online oder vor Ort Informationsveranstaltungen durchgeführt. Damit wurden ca. 4500 Lehrpersonen erreicht. An den Informationsveranstaltungen wurde über die Anpassungen in der Beurteilung anhand der Handreichung «Schullaufbahn» informiert.
– Das «LehrerOffice» wird laufend aktualisiert und ein nächstes Update wird im Dezember 2021 erfolgen.
– Im Juni 2021 standen alle Unterlagen für die Information von Eltern/Schulträgern zur Verfügung:
· Elternflyer – «Beurteilung ist mehr als das Zeugnis», «Schullaufbahn»
· PowerPoint zur individuellen Anpassung an Informationsanlässen, Elternabenden usw.
· Zwei animierte Kurzfilme – «Beurteilungsgespräch» und «Zeugnis»
· Videobotschaft RR Stefan Kölliker
– Im Juni 2021 wurden fünf Online-Informationsveranstaltungen «LehrerOffice» für Administratoren, Lehrpersonen, Schulleitende angeboten.
– Im Auftrag des AVS erstellte die Pädagogische Hochschule St.Gallen (PHSG) ein Vertiefungsangebot «Beurteilung 2020-2024». Spezifische Weiterbildungsangebote zum Thema «Beurteilen» stehen den Schulen zur Verfügung.
– Auf der Website www.volksschule.sg.ch (Unterricht > Beurteilung) werden laufend Fragen zur Beurteilung (FAQs) beantwortet.
– «Beurteilung im kompetenzorientierten Unterricht», BikU, eine didaktische Inspirationsquelle. Die interaktive PDF-Datei mit Möglichkeit für Printersionen wurde den Schulen im März 2021 zur Verfügung gestellt.
– Ebenfalls im März 2021 erschienen die «Qualitätsmerkmale Beurteilung – Konkretisierung der kantonalen Grundsätze zur Beurteilung».
Die Erfahrungen aus den Informationsveranstaltungen, aber auch aus anderen Projekten zeigen, dass der Umsetzung während der kommenden Jahre ein spezielles Augenmerk geschenkt werden muss, damit eine nachhaltige Implementierung realisiert werden kann. Das AVS wird die formalen und fachlichen Rückmeldungen laufend aufnehmen und dem Bildungsrat regelmässig Bericht erstatten.
Mittelschule
Lernnavi Go Live
Das Lernfördersystem Lernnavi ist seit Anfang August verfügbar und steht den St.Galler Mittelschulen zur Verfügung. Andere Kantone können Lizenzen für Lernnavi erwerben.
Die Betatests, die zwischen Herbst 2020 und Frühling 2021 stattfanden, lieferten wertvolle Hinweise für die finale Entwicklungsphase. So konnten beispielsweise die Feedbacks nochmals signifikant verbessert werden. Mit dem Go Live konnte ein wichtiger Meilenstein erreicht werden, die Arbeiten am Produkt laufen aber weiter: Einerseits wird der Aufgabenpool laufend vergrössert und verbessert, die Feedbacks werden verfeinert und im Rahmen der IT-Bildungsoffensive starten bereits die ersten Weiterentwicklungsprojekte in Zusammenarbeit mit der PHSG und der EPFL.
Der Bildungsrat hat gewählt
Der Bildungsrat hat folgende Ersatzwahlen vorgenommen:
Mittelschule
Paritätische Aufnahmeprüfungskommission Mathematik
– Karin Meyer, Häggensschwil, Oberstufenlehrerin an der SBW Häggenschwil
Sie ersetzt den zurückgetretenen René Gutzwiller.
Paritätische Aufnahmeprüfungskommission Untergymnasium
– Karin Parpan, St.Gallen, Primarlehrerin im Schulhaus Boppartshof
Sie ersetzt die zurückgetretene Vera Senekowitsch.
Paritätische Aufnahmeprüfungskommission Deutsch
– Mirjam Beadini, Zürich, Gymnasiallehrerin für Deutsch und Geschichte an der Kantonsschule Heerbrugg
Sie ersetzt die zurückgetretene Kathrin Kobelt Baumann.
Paritätische Aufnahmeprüfungskommission Deutsch
– Beatrice Keller Gutmann, Rorschacherberg, Oberstufenlehrerin an der der flade St.Gallen
Sie ersetzt die zurückgetretene Marianne Künzler.