Der St.Galler Kantonsrat hat am 21. September 2022 der Vorlage zum Beitritt unseres Kantons zur Interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen aus dem Jahr 2019 (IVöB 2019) zugestimmt. Wie geht es weiter?
Das verabschiedete Beitrittsgesetz untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum. Der Erlass wird als Referendumsvorlage im Amtsblatt veröffentlicht. Nach unbenutztem Ablauf der 40-tägigen Referendumsfrist kann die Regierung den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmen, auf dieses Datum die Ausführungsbestimmungen in Kraft setzen und den Beitritt zur IVöB 2019 erklären. Angestrebt wird eine Inkraftsetzung in der ersten Hälfte des Jahres 2023.
Wenn Sie sich mit Vegabeverfahren auskennen und in den nächsten Monaten die Vergabe eines dem Beschaffungsrecht unterstehenden Auftrags planen, können Sie sich jetzt schon kundig machen, welche neuen Regeln auf Sie zukommen werden. Konsultieren Sie dazu die Einführung auf der Seite der BPUK mit spezifischen Hinweisen für unseren Kanton.
Beachten Sie bitte, dass alle Vergabeverfahren, die vor dem Beitritt zur IVöB 2019 gestartet werden, nach altem Recht zu Ende geführt werden müssen, auch wenn der Zuschlag unter neuem Recht erfolgen wird. Dabei gilt auch weiterhin die kurze Rechtmittelfrist von lediglich zehn Tagen.