Das kantonale Tiefbauamt prüft für die Rickenstrasse zwischen Wattwil und Neuhaus verkehrliche Verbesserungen. Am 22. und 23. März 2023 informieren die Projektverantwortlichen über den Stand der Zweckmässigkeitsbeurteilung. Vom 22. März bis 30. April hat die Bevölkerung die Möglichkeit, sich im Mitwirkungsverfahren zu den Varianten zu äussern.
Am 22. und 23. März, jeweils 19 Uhr, informiert das kantonale Tiefbauamt an zwei Informationsanlässen über den aktuellen Projektstand und die Mitwirkungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der Rickenstrasse zwischen Wattwil und Neuhaus. Der Anlass vom Mittwoch, 22. März, findet in der Turnhalle in St. Gallenkappel statt. Der Anlass vom Donnerstag, 23. März, wird im Konferenzraum der Berit Klinik in Wattwil durchgeführt. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 22. März bis 30. April.
Die Rickenstrasse zwischen Wattwil und Neuhaus ist mit durchschnittlich 12’800 Fahrzeugen pro Werktag eine stark belastete Kantonsstrasse. Als Verkehrsachse hat sie zudem eine überregionale Bedeutung. Herausforderungen sind Bereiche der Verkehrssicherheit sowie Lärmemissionen, zudem leidet in den Dörfern die Aufenthaltsqualität unter dem hohen Verkehrsaufkommen.
Der Kantonsrat hat dem kantonalen Tiefbauamt deshalb den Auftrag erteilt, zwischen 2019 und 2023 im Rahmen des 17. Strassenbauprogramms eine umfassende Zweckmässigkeitsbeurteilung für den Ausbau der Rickenstrasse vorzunehmen. Damit soll untersucht werden, welche Massnahmen eine Verbesserung bringen könnten. Die Stossrichtung ist offen: Sowohl eine Sanierung wie auch Neu- oder Ausbauten sind möglich. Der motorisierte Individualverkehr wird in die Überlegungen genauso miteinbezogen wie der öffentliche Verkehr und der Fuss- und Veloverkehr.
Unter Einbezug einer Begleitgruppe, die aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und Regionen besteht, sind erste Massnahmenvarianten entwickelt und bewertet worden. Der Kanton stellt diese in einem nächsten Schritt mitsamt den verkehrlichen Herausforderungen vor. Der Einbezug der Bevölkerung stellt sicher, dass alle relevanten Varianten in die Zweckmässigkeitsbeurteilung miteinfliessen.