Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung zum Konzept Temporegime in der Stadt St.Gallen verzichtet die Regierung auf die Einführung von Tempo 30 auf der Hauptverkehrsachse Zürcher Strasse-Rosenbergstrasse-Unterer Graben-Torstrasse-Rorschacher Strasse. Die Auswirkungen des Entscheids auf die Lärmsanierung wird die Regierung in den nächsten Monaten prüfen lassen.
Die Regierung hat die diversen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zum Konzept Temporegime in der Stadt St.Gallen sorgfältig geprüft und beraten. Die Regierung anerkennt die teils kontroversen und stark auseinandergehenden Haltungen gegenüber einer Temporeduktion von 50 auf 30 auf zentralen Abschnitten der Hauptverkehrsachsen.
Im Grundsatz unterstützt die Regierung die Einführung von Tempo 30 für den Lärmschutz. Für die Ost-West-Achse hat die Regierung aufgrund der Vernehmlassung jedoch eine neue Interessensabwägung vorgenommen. Sie kommt zum Schluss, die Hauptverkehrsachse in Ost-West-Richtung von der ursprünglichen Planung auszunehmen. Hier soll weiterhin Tempo 50 gelten.
Der Kanton wird nun in Abstimmung mit der Stadt St.Gallen die Auswirkungen des Verzichts auf die Umsetzung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen klären.
Auf der Grundlage des Berichts zu den Auswirkungen dieser Veränderungen wird die Regierung über die definitive Umsetzung von Tempo 30 entscheiden. Damit ist bis Ende 2023 zu rechnen. Der Kanton arbeitet im Konzept Temporegime eng mit der Stadt St.Gallen zusammen.