Mit Schreiben vom 8. April 2024 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Bundeskanzlei.
Mit Schreiben vom 8. April 2024 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Bundeskanzlei.