Mit Schreiben vom 4. März 2024 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Finanzdepartementes.
Mit Schreiben vom 4. März 2024 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Finanzdepartementes.