Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departementes des Innern.
Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departementes des Innern.