Mit Schreiben vom 2. März 2023 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departementes des Innern.
Mit Schreiben vom 2. März 2023 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departementes des Innern.