Mit Schreiben vom 25. Februar 2022 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departementes des Innern.
Mit Schreiben vom 25. Februar 2022 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departementes des Innern.