Mit Schreiben vom 25. Januar 2022 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Bundesamts für Justiz.
Mit Schreiben vom 25. Januar 2022 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Bundesamts für Justiz.