Mit Schreiben vom 18. August 2021 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Bundeskanzlei.
Mit Schreiben vom 18. August 2021 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Bundeskanzlei.