Mit Schreiben vom 18. März 2021 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departements des Innern.
Mit Schreiben vom 18. März 2021 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departements des Innern.