Mit Schreiben vom 10. Juli 2020 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Bundeskanzlei.
Mit Schreiben vom 10. Juli 2020 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung der Bundeskanzlei.