Mit Schreiben vom 27. März 2020 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departements des Innern.
Mit Schreiben vom 27. März 2020 antwortet die Regierung des Kantons St.Gallen auf die Vernehmlassungseinladung des Eidgenössischen Departements des Innern.