Nach dem Nein in der Volksabstimmung ist die ursprünglich vorgesehene Entwicklung des Wirtschaftsareals WILWEST durch den Kanton St.Gallen nicht mehr möglich. Die Regierung plant deshalb, die Grundstücke Nr. 760 und 762 zwischen Wil und Münchwilen an den Kanton Thurgau zu verkaufen. Die 12,3 Hektaren grossen Grundstücke sind derzeit der Landwirtschaftszone zugeteilt. Die vorberatende Kommission unterstützt dieses Vorgehen und beantragt dem Kantonsrat Eintreten.
Im September 2022 lehnten die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen den Sonderkredit für die Arealentwicklung WILWEST ab. Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau suchten daraufhin den Dialog mit den politischen Fraktionen, um Verbesserungspotenziale zu prüfen und das raumpolitisch bedeutsame Vorhaben weiterzuentwickeln.
Projekt bezüglich Nachhaltigkeit weiterentwickelt und optimiert
Im Rahmen einer externen Nachhaltigkeitsprüfung wurden im Projekt WILWEST verschiedene Verbesserungsmassnahmen identifiziert und in das neue Projekt aufgenommen. Als zentraler Punkt plant der Kanton St.Gallen eine zusätzliche und freiwillige Kompensation von Fruchtfolgeflächen auf St.Galler Boden. Dafür wird ein Sonderkredit von 3,8 Millionen Franken beantragt.
Um die weitere Entwicklung des Wirtschaftsareals WILWEST zu ermöglichen, sollen die im Eigentum des Kantons St.Gallen stehenden Grundstücke (gesamthaft 12,3 Hektaren) auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Münchwilen an den Kanton Thurgau verkauft werden. Der Verkaufspreis der Grundstücke liegt bei rund 20,3 Millionen Franken. Davon abzuziehen sind 7,6 Millionen Franken für die bundesrechtlich geforderte Kompensation von Fruchtfolgeflächen im Kanton Thurgau sowie 2,4 Millionen Franken für die Mehrwertabgabe.
Kommission anerkennt Bedeutung des Projekts WILWEST
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter der Leitung von Kommissionspräsident Sascha Schmid, Buchs, beraten. Sie anerkennt die grosse Bedeutung des Projekts für die Wirtschaft, Mobilität und Lebensqualität in der Region und begrüsst die Verbesserungen, die unter Einbezug der massgeblichen politischen Kräfte aus beiden Kantonen erreicht werden konnten. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage.
Alternativen zum Gebiet «Länzebüel» geprüft
Die vorberatende Kommission diskutierte unter anderem über die Verbindlichkeit der neuen Massnahmen, die konkrete Umsetzung der wirtschaftlichen Zentralisierung in WILWEST und die Angemessenheit des Verkaufspreises. Intensiv thematisiert wurde der gesetzlich notwendige ökologische Ausgleich. Die Botschaft sieht dafür das rund 253 Aren grosse Gebiet «Länzebüel» vor, das derzeit als Fruchtfolgefläche landwirtschaftlich genutzt wird.
Eine Prüfung alternativer Standorte zum «Länzebüel» ergab, dass diese grundsätzlich denkbar wären, jedoch auch zahlreiche Anforderungen erfüllen müssten. In Abwägung der Interessen der Landwirtschaft, der Wirtschaft und der Mobilität teilte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission die Meinung der Regierung, dass das «Länzebüel» eine geeignete Fläche für die ökologischen Ausgleichsmassnahmen darstellt und verzichtete auf weitere Abklärungen.
Interessen des Kantons genügend abgesichert
Die vorberatende Kommission beschäftigte sich zudem mit der Frage, ob die Interessen des Kantons St.Gallen im Kaufvertrag ausreichend berücksichtigt sind, insbesondere in Bezug auf ein mögliches Rückkaufsrecht. Eine vertiefte Abklärung zeigte auf, dass die zentralen Interessen des Kantons durch die bestehenden öffentlich-rechtlichen Instrumente und den Vorvertrag insgesamt genügend abgesichert sind und weitergehende Absicherungen den angestrebten Zweck nur beschränkt fördern würden oder den Weiterverkauf sogar erschweren könnten.
Die Kommission betont jedoch, dass es wichtig ist, Spekulationen zu vermeiden, die Flächen an geeignete Investoren weiterzuverkaufen und die Bebauung der Flächen sicherzustellen, damit die mit dem Projekt WILWEST gesetzten Ziele und die hohen Ansprüche für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung auch umgesetzt werden können.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Herbstsession 2025 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 33.24.05 zu finden.