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Publiziert am 07.03.2025 09:00 im Bereich Allgemein
Industirelle Photovoltaikanlage auf einem Dach

Hauseigentümerinnen und -eigentümer erhalten Förderbeiträge beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme oder bei einer guten Dämmung ihrer Gebäude. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz schafft der Bund ein Impulsprogramm. Es verbessert die Förderung beim Umstieg auf erneuerbare Heizungen in Mehrfamilienhäusern sowie Dienstleistungs- und Industriegebäuden. Die Regierung beschloss die nötigen Anpassungen am kantonalen Förderungsprogramm Energie.

Die Regierung hat das Förderungsprogramm Energie 2025-2030 neu aufgelegt. Mit der Änderung wurde das sogenannte Impulsprogramm des Bundes integriert. Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme in Mehrfamilienhäusern sowie Dienstleistungs- und Industriegebäuden mit deutlich höheren Beiträgen unterstützt. Zudem wird der Ersatz von dezentralen elektrischen oder fossilen Widerstandsheizungen in Gebäuden ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem gefördert. Weiter wird ein Bonus ausgerichtet, wenn ein Gebäude nach der Modernisierung eine GEAK-Effizienzklasse Gebäudehülle C oder besser aufweist.

Umsetzung des Impulsprogramms des Bundes durch den Kanton St.Gallen

Die Förderbedingungen und Massnahmen des Impulsprogramms sind vom Bund vorgegeben und für die Kantone verbindlich. Während zehn Jahren stellt der Bund den Kantonen dafür jährlich rund 200 Millionen Franken zur Verfügung. Um das Impulsprogramm des Bundes rasch zu etablieren und die Verbreitung von grösseren erneuerbaren Heizsystemen zu beschleunigen, werden im Kanton St.Gallen in den Jahren 2025 und 2026 – im Sinn eines Umsetzungsanreizes – vorübergehend 30 Prozent höhere Förderungsbeiträge ausgerichtet.

Anpassungen am kantonalen Förderungsprogramm

Das Impulsprogramm wird vollständig vom Bund finanziert. Das kantonale Förderungsprogramm wird vom Bund mit Mitteln aus der CO2-Abgabe unterstützt. Aufgrund der regen Nachfrage in den letzten Jahren erhalten die Kantone in den kommenden Jahren vom Bund weniger Mittel. Damit das kantonale Förderungsprogramm wie geplant bis Ende des Jahrzehnts geführt werden kann, hat die Regierung die Anforderung an den Erhalt von Fördergeldern bei Gebäudemodernisierungen erhöht. Künftig muss ein Gebäude nach Abschluss der Modernisierung vollständig erneuerbar beheizt werden. Bei der Sanierung von Dächern ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage Voraussetzung für den Erhalt eines Förderungsbeitrags.

Im Energieförderportal für St.Gallen ist einsehbar, welche Massnahmen in den einzelnen Gemeinde zur Verfügung stehen: https://efoerderportal.sg.ch/foerdergeldrechner

Das Förderprogramm gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025. Auf Gesuche für Beiträge an Wärmenetze, an eine Gebäudemodernisierung mit Konzept, eine Gebäudemodernisierung in umfangreichen Etappen und an die Wärmedämmung von Einzelbauteilen, die vor dem 15. März 2025 (Datum des Poststempels) vollständig eingereicht werden, wird das «Förderungsprogramm Energie 2021-2025» in der Fassung vom 28. Juni 2022 angewendet. Näher Informationen finden Interessierte auf der Website der Energieagentur.