Die Regierung will die Vergünstigungen bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im ganzen Kanton einheitlicher gestalten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie hat dem Kantonsrat eine entsprechende Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes zugeleitet.
Neu soll im ganzen Kanton ein einheitlicheres Vergünstigungssystem zum Einsatz kommen. Vergünstigungen erhalten Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die ein anerkanntes Betreuungsangebot innerhalb oder ausserhalb des Kantons nutzen und gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten (Alleinerziehende: 20 Prozent).
Dafür stellen die Eltern bei ihrer Wohnsitzgemeinde ein Gesuch um eine Vergünstigung, welche die Betreuungseinrichtung dann den Eltern direkt auf der Rechnung abzieht. Der ganze Prozess von der Gesuchstellung bis hin zur Auszahlung soll möglichst automatisiert über eine einfache Informatiklösung abgewickelt werden, die von Kanton und Gemeinden gemeinsam zur Verfügung gestellt und betrieben wird.
Das kantonale Vergünstigungssystem basiert auf einer einkommens- und vermögensabhängigen Grundvergünstigung, woran sich die Gemeinden ebenfalls mit 10 Millionen Franken beteiligen. Darüber hinaus sollen die Gemeinden diese kantonal einheitliche Grundvergünstigung für die eigene Bevölkerung mit einer kommunalen Zusatzvergünstigung aufstocken. Daneben können sie Betreuungseinrichtungen auch noch mit weiteren Finanzmitteln subventionieren – zum Beispiel für die Senkung des Tarifs oder die Qualitätsentwicklung.
Spürbarer Ausbau in den vergangenen Jahren
Kanton und Gemeinden haben in den letzten Jahren wichtige Schritte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt. So haben die Gemeinden ihre Förderung von Kinderbetreuungsangeboten spürbar ausgebaut. Seit Anfang 2021 beteiligt sich auch der Kanton St.Gallen an der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Um die finanzielle Belastung der Eltern zu mildern, wurde das kantonale Fördervolumen im Jahr 2024 von 5 auf 10 Millionen Franken pro Jahr erhöht.
Wie diese kantonalen Mittel verwendet werden, entscheidet zurzeit jede Gemeinde selbst. Deshalb fällt die finanzielle Unterstützung für die Eltern je nach Wohnort sehr unterschiedlich aus und das Angebot unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde beträchtlich. Im Sinn einer weiteren Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Chancengerechtigkeit und zur administrativen Vereinfachung wird das bestehende Kinderbetreuungsgesetz deshalb einer Totalrevision unterzogen.
Parlamentarische Beratung im Sommer 2025
Bei der Vernehmlassung kam grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber der Vorlage als Ganzes zum Ausdruck. Nach einer erneuten Gesamtbetrachtung entschied die Regierung unter anderem, die schulergänzenden Betreuungsangebote – neben den Kindertagesstätten und den Tagesfamilienorganisationen – ebenfalls in das neue Vergünstigungssystem zu integrieren. Die Regierung hat die Botschaft an den Kantonsrat überwiesen. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2025 in erster Lesung beraten. Der Vollzug ist frühestens im Jahr 2027 vorgesehen.
Die Botschaft und der Entwurf der Regierung zur Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sind im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.25.02 abrufbar.