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Publiziert am 09.01.2025 08:30 im Bereich Allgemein
Symbolbild

Der Kanton St.Gallen hat bis ins Jahr 2022 bedeutende Finanzreserven bilden können. Seit dem Jahr 2023 haben sich die Vorzeichen geändert und das Eigenkapital wird abgebaut. Die finanziellen Aussichten für die nächsten Jahre bleiben herausfordernd. Das zeigt der aktuelle Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2028. Die Regierung hat deshalb entschieden, 120 bis 150 Millionen Franken an Entlastungsmassnahmen zu erarbeiten. Das Ziel: Ein Finanzhaushalt, der wieder im Gleichgewicht ist.

Der Kanton St.Gallen hatte bis ins Jahr 2022 mehr eingenommen als ausgegeben. Die Gründe dafür waren hauptsächlich gute Steuererträge und hohe Beträge, welche die Schweizerische Nationalbank im Rahmen ihrer Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone ablieferte. Dank diesen positiven Rechnungsabschlüssen stiegen die finanziellen Reserven respektive das verwendbare Eigenkapital auf rund 1,4 Milliarden Franken.

Seit 2023 haben sich die Vorzeichen gedreht und der Kanton muss Reserven abbauen, um den Finanzhaushalt im Lot zu halten. So hat er die Rechnung 2023 mit einem Bezug aus den Reserven teilweise ausgeglichen. Auch für das Jahr 2024 und im Budget 2025 zeichnen sich hohe Defizite ab, die wiederum Bezüge aus den Reserven nötig machen. Per Ende 2025 wird der Kanton noch rund 800 Millionen Franken verwendbares Eigenkapital haben.

Grafik.
Abbildung: Dunkelgrün zeigt das verwendbare Eigenkapital. Die Bestände haben sich seit 2023 halbiert.

In den kommenden drei Jahren steigen vor allem die Ausgaben für Staatsbeiträge nochmals deutlich an. Das zeigt der aktuelle Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028, den die Regierung verabschiedet hat. Sie rechnet auch in den Jahren 2026 bis 2028 mit operativen Defiziten.

Abbildung: Seit 2023 schreibt der Kanton operative Defizite. Er rechnet auch bis 2028 mit solchen.

Die Regierung hat nun primär drei Möglichkeiten: Erste Möglichkeit ist, die Defizite mit erheblichen Reservebezügen zu decken. Diese würden sich damit weiter verkleinern. Die Regierung will und kann das nicht, weil der fortwährende Bezug des Eigenkapitals keine langfristige Lösung ist und die Handlungsfähigkeit dramatisch einschränkt.

Zweite Möglichkeit ist, die Steuern zu erhöhen. Damit würde sich die Standortattraktivität verschlechtern. Das möchte die Regierung nicht, weil das aktuelle Steuermonitoring 2024 zeigt, dass der Kanton im Vergleich zu den umliegenden Kantonen bereits heute nicht steuerlich attraktiv ist.

Die dritte Möglichkeit ist, Entlastungsmassnahmen zu erarbeiten, um die Defizite deutlich zu verringern. Die Regierung hat sich für die diese Variante entschieden, was auch dem Auftrag des Kantonsrates entspricht.

Wichtig ist der Regierung, dass der Kanton seine Aufgaben langfristig erfüllen kann und so handlungsfähig bleibt. Dies setzt eine finanzielle Stabilität voraus. Die Regierung will deshalb mit dem Budget 2026 Vorschläge machen, wie der Kanton das strukturelle Defizit von 120 bis 150 Millionen Franken beseitigen kann. Damit will die Regierung den Finanzhaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen und den Eigenkapitalverzehr stoppen.