Ab Januar 2026 werden die Strassenverkehrsabgaben im Kanton St.Gallen neu berechnet. Einerseits erfolgt die Besteuerung nicht mehr nur nach Gesamtgewicht des Fahrzeugs, sondern auch nach dessen Leistung und ist technologieneutral. Andererseits werden neu auch Elektrofahrzeuge besteuert.
Personenfahrzeuge werden im Kanton St.Gallen ab Januar 2026 auf einer neuen Grundlage besteuert. Dies hat der Kantonsrat in der Wintersession mit seiner Zustimmung zum IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben beschlossen.
Zwei wesentliche Änderungen treten in Kraft: Einerseits werden die Fahrzeuge nicht mehr ausschliesslich nach Gesamtgewicht, sondern auch nach Leistung besteuert. Andererseits ist die neue Regelung technologieneutral. Auch Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen leisten mit der Motorfahrzeugabgabe einen Beitrag an die Finanzierung des kantonalen Strassennetzes.
Pro 1000 Kilogramm Gesamtgewicht fallen Abgaben von 182 Franken an, pro Kilowatt Leistung 1,27 Franken. Bis anhin wurden Personenwagen mit 260 Franken pro 1000 Kilogramm besteuert. Grund für die Anpassung ist, dass künftig nicht nur potenziell strassenschädigende Effekte, sondern auch potenzielle Personenschäden bei der Besteuerung berücksichtigt werden sollen. Neu sind unter anderem auch deswegen Elektrofahrzeuge nicht mehr von der Strassenverkehrsabgabe befreit.
Mit dem Versand der Rechnungen für das Jahr 2025 wurden Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter im Kanton mit einem Flyer über die bevorstehenden Änderungen informiert. Ab Mitte 2025 steht überdies ein Steuerrechner auf sg.ch zur Verfügung, der die genaue Kalkulation der Motorfahrzeugabgabe für jedes Fahrzeug ermöglicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten sind auf kanton.sg/motorfahrzeugabgabe zusammengefasst.