Der Kanton St.Gallen und die neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden (KESB) haben den Kenndatenbericht zu den Massnahmen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Kennzahlen sind stabil. Im schweizerischen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen im Durchschnitt.
Im Kanton St.Gallen haben 30 von 1’000 Minderjährigen und 12 von 1’000 volljährigen Personen eine Schutzmassnahme. Im interkantonalen Vergleich liegt der Kanton St.Gallen bei den Kindesschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei den Erwachsenenschutzmassnahmen leicht darunter.
Im Jahr 2023 bestanden für 5’250 volljährige Personen 5’274 Erwachsenenschutzmassnahmen. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg von 47 Personen, insgesamt 1 Prozent, verzeichnet. Die Anzahl umfassender Beistandschaften, bei denen die Handlungsfähigkeit vollständig entzogen wird, ist erneut gesunken. Gleichzeitig gab es einen Anstieg bei den massgeschneiderten Beistandschaften.
Als massgeschneiderte Beistandschaft werden die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft verstanden. Sie unterscheiden sich im Ausmass der Interessensvertretung und Handlungsfähigkeiten und können, je nach Situation der Person, kombiniert werden. Diese Entwicklung zeigt, dass die Fachpersonen der KESB die Lebenssituationen der betroffenen Personen sorgfältig beurteilen und die Schutzmassnahmen individuell und angepasst errichten.
Zahl der Kindesschutzmassnahmen steigend
Für 3’003 Kinder und Jugendliche bestanden 3’927 Kindesschutzmassnahmen. Das entspricht einer Zunahme von 6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sind es 144 Minderjährige mehr, bei denen eine oder mehrere Schutzmassnahmen angeordnet sind. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist die grössere Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Für sie muss aufgrund der Abwesenheit oder Verhinderung der Eltern die gesetzliche Vertretung geregelt werden.
Der Bericht dokumentiert auch die Anzahl Unterbringungen in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Pflegefamilien. Die Anzahl der stationären Aufenthalte in Heimen hat im Berichtsjahr von 210 Kindern und Jugendlichen auf 233 zugenommen, während die Unterbringungen in Pflegefamilien bei 319 stabil blieben. Die Kosten der Gemeinden und des Kantons für sozialpädagogische Familienbegleitungen und Unterbringungen in Heimen und Pflegefamilien sind um rund 3 Millionen Franken angestiegen. Bedingt ist dieser Anstieg durch eine längere Aufenthaltsdauer einzelner Kinder und eine insgesamt höhere Zahl an Unterbringungen.