Die Politische Gemeinde Ebnat-Kappel hat für ihre 378 Hektaren Wald den Betriebsplan erarbeiten lassen. Mit der Genehmigung des Betriebsplan durch die Kantonsoberförsterin Caroline Heiri wurde der letzte Betriebsplan im Kanton St.Gallen übergeben.
Bei der Erarbeitung des Betriebsplans hat sich die Wald- und Alpkommission der politischen Gemeinde mit den Zielen für den Wald und dessen Bewirtschaftung auseinandergesetzt. Im Betriebsplan ist die waldbauliche Planung für die kommenden 15 Jahre festgelegt. Dies beinhaltet sowohl die Holznutzung wie auch die Pflege der Jungwälder.
Zudem sind auch betriebliche Ziele darin formuliert. Die betrieblichen sowie waldbaulichen Leitlinien dienen nun dem Revierförster und der Waldeigentümerin für die langfristige Waldbewirtschaftung und zur Sicherstellung der vielfältigen Waldfunktionen. Eine Besonderheit ist, dass rund 75 Prozent des Waldes Bestandteil des Waldreservats Tanzboden-Regelstein sind. Die formulierten Ziele für den Wald und die Bewirtschaftung sowie die enthaltene Massnahmenplanung werden in den kommenden Jahren umgesetzt.
An der Übergabe würdigten Kantonsoberförsterin Caroline Heiri den Betriebsplan aus kantonaler Sicht und erwähnte, dass mit dessen Genehmigung der letzte der rund 100 Betriebspläne im Kanton abgeschlossen ist. Regionalförster Christof Gantner nahm in einer kurzen Ansprache Bezug auf den Planungsprozess und dessen Resultate. Nach der Unterzeichnung des Betriebsplans wurden dieser an die Waldeigentümerin überreicht.
Wer im Kanton St.Gallen mehr als 50 Hektaren Wald besitzt, ist verpflichtet, einen Betriebsplan zu erstellen. Darin zeigen die Eigentümerinnen und Eigentümer auf, wie der Wald erhalten und genutzt werden soll und welche Leistungen dazu notwendig sind.