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Publiziert am 11.11.2024 10:00 im Bereich Allgemein
Man sieht den Eingang des Kantonsgerichts.

Steigende Fallzahlen und zunehmende Komplexität belasten die Justiz. Mit der Schaffung zwei neuer Richterstellen soll Pendenzenbergen und langen Verfahrensdauern am Kantonsgericht entgegengewirkt werden. Die vorberatende Kommission befürwortet die zwei zusätzlichen hauptamtlichen Richterstellen, sieht aber weiteres Potential in der Digitalisierung. Sie beantragt dem Kantonsrat, auf die Vorlage einzutreten.

Seit der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung und der Schweizerischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 hat die Geschäftslast am Kantonsgericht und bei den Kreisgerichten stetig zugenommen. Einhergehend mit dem Bevölkerungswachstum belasten schweizweit hohe Fallzahlen und eine gestiegene Komplexität das Justizsystem. Trotz der bereits ergriffenen Massnahmen nehmen Pendenzen und die Verfahrensdauern am Kantonsgericht und den Kreisgerichten stetig zu und haben mittlerweile ein besorgniserregendes Ausmass angenommen.

Die Regierung unterbreitet dem Kantonsrat deshalb eine Vorlage zur Anpassung des Kantonsratsbeschlusses über die Zahl der Richter. Dieser sieht zwei neue hauptamtliche Stellen am Kantonsgericht vor, das als zweitinstanzliches Gericht amtet. Die Schaffung neuer erstinstanzlicher Richterstellen bei den Kreisgerichten ist ebenfalls Gegenstand der bevorstehenden Budgetberatung des Kantonsrates.

Unter dem Präsidium von Monika Scherrer, Degersheim, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage. Sie liess sich über die Ursachen der Mehrbelastungen im Straf- und Zivilrecht sowie die negativen Folgen für den Rechtsfrieden und die Rechtssuchenden informieren. Zentral diskutiert wurden dabei die durch Landesverweisungen verursachten Zusatzaufwände für die Justiz. Der Personalbedarf ist ausgewiesen, jedoch sieht die Kommission weiteres Potential für Effizienzsteigerungen bei der Digitalisierung, die der Justiz erst noch bevorsteht.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Wintersession in einziger Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche), im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 23.24.01 zu finden.