Als Marktplatz des Wissens will die neue Bibliothek St.Gallen das lebenslange Lernen fördern und Informationen für alle zugänglich machen. Kanton und Stadt haben die kritischen Rückmeldungen zum Projekt aufgenommen und Gespräche mit den politischen Parteien geführt. Als Ergebnis wird das Projekt nun angepasst und die regionale Bibliotheksförderung überarbeitet. Bis Ende 2025 wollen Kanton und Stadt eine überarbeitete Vorlage zuhanden der Parlamente verabschieden.
Kanton und Stadt haben die Ergebnisse der Vernehmlassung zur neuen Bibliothek St.Gallen eingehend analysiert. Die im Herbst 2023 vorgelegte Vernehmlassungsvorlage stiess insbesondere bei einem Teil der politischen Parteien auf Kritik. Daraufhin führten Kanton und Stadt vertiefte Gespräche mit den politischen Parteien und Fraktionen.
Aufgrund der Vernehmlassung und der Gespräche haben Kanton und Stadt entschieden, die Vorlage zu überarbeiten. Geprüft werden Anpassungen des Bauvolumens, der Betriebskosten, der Kostenaufteilung von Stadt und Kanton sowie Aspekte der regionalen Bibliotheksförderung. Auch der Nutzen der neuen Bibliothek für das gesamte Kantonsgebiet soll noch stärker hervorgehoben werden.
Unverändert bleibt die Ausrichtung der neuen Bibliothek als «Public Library». Das Konzept wurde in der Vernehmlassung breit unterstützt. Als Marktplatz des Wissens fördert die neue Bibliothek das lebenslange Lernen, hilft beim Einordnen von Informationen und macht Wissen für alle zugänglich. Ihre digitalen Angebote und Dienstleistungen baut die Bibliothek stetig aus. Sie bringt Menschen zusammen und wird zu einem beliebten Treffpunkt für die ganze Bevölkerung. Die Zusammenführung der Bibliotheken von Kanton und Stadt an einem zentralen Ort ist ein klarer Auftrag aus dem Bibliotheksgesetz.
In den nächsten Monaten wird das Vorhaben für eine gemeinsame Bibliothek von Stadt und Kanton überarbeitet. Ziel der Anpassungen ist, eine breit abgestützte und mehrheitsfähige Vorlage zu präsentieren. Es wird angestrebt, eine entsprechend angepasste Vorlage bis Ende 2025 dem Kantonsrat bzw. dem Stadtparlament zur Beratung zuzuleiten. Über das Vorhaben entscheiden im Anschluss sowohl das Stimmvolk in der Stadt St.Gallen wie auch im Kanton.