Die St.Galler Stimmbevölkerung hat drei kantonale Vorlagen gutgeheissen. Sie befürwortet die Erhöhung des Fahrkostenabzugs auf maximal 8’000 Franken, setzt ein Zeichen zur Förderung der Ausbildung in der Pflege und schafft Grundlagen für die Finanzierung der Langzeitpflege. Hingegen lehnt eine Mehrheit auf eidgenössischer Ebene den Ausbau der Nationalstrassen ab.
Eine knappe Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung sagt Nein zum Ausbau der Nationalstrassen. Eine Mehrheit der Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen nimmt die Vorlage mit 54,25 Prozent hingegen an. Die Regierung nimmt das Resultat mit Enttäuschung zur Kenntnis. Das Projekt 3. Röhre Rosenbergtunnel mit dem Zubringer Güterbahnhof hätte die Stadt St.Gallen vom Durchgangsverkehr entlastet und die Erreichbarkeit der Region erhalten.
Mit dem heutigen Nein ist das sorgfältig geplante Projekt nicht mehr umsetzungsfähig. Die Regierung wird in den kommenden Monaten das weitere Vorgehen zusammen mit dem Bund beraten. Für die Regierung ist unbestritten, dass es eine Lösung für das anstehende Verkehrswachstum braucht.
Darüber hinaus hat die St.Galler Stimmbevölkerung am Sonntag auch über drei kantonale Vorlagen entschieden. Eine davon ist der XXII. Nachtrag zum Steuergesetz. Er sieht vor, dass Autopendlerinnen und Autopendler neu maximal 8'000 Franken für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort von den Steuern abziehen können. Aktuell liegt der Maximalabzug bei knapp 4'600 Franken. Die Stimmberechtigten sagten mit 50,83 Prozent Ja zu dieser Anpassung.
Deutliche Zustimmung für Pflegevorlagen
Mit dem VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz hat der Kanton die gesetzliche Grundlage für die Planung und Finanzierung der spezialisierten Langzeitpflege geschaffen. Damit werden Mehrkosten bei der Pflege und Betreuung von betagten Personen mit psychischen Problemen, bei der Schwerst- und komplexen Pflege sowie bei der spezialisierten palliativen Pflege neu vom Kanton übernommen. Das verursacht Mehrkosten von jährlich 3,3 Millionen Franken. Die Stimmberechtigten haben die Vorlage mit 83,78 Prozent gutgeheissen.
Im November 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Pflegeinitiative zugestimmt. Umgesetzt wird das Volksbegehren von den Kantonen. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat zu diesem Zweck ein Einführungsgesetz erarbeitet. Dieses sieht ein Förderprogramm mit fünf Massnahmen vor. Eine Massnahme ist eine Ausbildungsverpflichtung für alle Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen, eine weitere Massnahme ist die finanzielle Unterstützung für Pflegestudierende, Ausbildungsbetriebe und Wiedereinsteigende. Mit 88,46 Prozent der Stimmen wurde auch diese Vorlage gutgeheissen.
Die detaillierten Abstimmungsergebnisse gibt es auf wab.sg.ch.