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Publiziert am 23.10.2024 08:00 im Bereich Allgemein

Der Kantonsrat hat mit der Annahme der Motion «Zuweisung Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge» der Regierung den Auftrag erteilt, das Sozialhilfegesetz dahingehend zu ändern, dass Wohnraum für Personen aus dem Asylbereich als Sachleistung ausgerichtet werden soll. Die Regierung hat sich gegen die vorgesehene Regelung ausgesprochen, da diese ihrer Meinung nach gegen übergeordnetes Völkerrecht verstösst. Der Kantonsrat überwies die Motion trotzdem. Nun wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

Die Bevölkerung ist eingeladen, bis 6. Januar 2025 schriftliche Stellungnahmen in elektronischer Form an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch) zu senden.