Mit einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich Behinderung will die Regierung für die Betroffenen gewichtige Verbesserungen erreichen. Zentral ist dabei die Möglichkeit, selbstständiger leben zu können. Zudem soll die Unterstützung für die Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kitas geregelt werden. Die Vorlage ist bis Ende Februar 2025 in der Vernehmlassung.
Stellungnahmen können in elektronischer Form bis spätestens am 28. Februar 2025 an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch) gesendet werden. Weitere Informationen gibt es unter www.sg.ch/revision-behindertengesetz.