Valentin Aggeler hat sich entschieden, auf Ende Januar mit 63 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand zu treten. Er arbeitet seit mehr als 40 Jahren bei der Kantonspolizei St.Gallen. Seit dem 1. Januar 2019 ist er Leiter der Regionalpolizei. Das Sicherheits- und Justizdepartement und die Kantonspolizei St.Gallen begrüssen seinen Entscheid und bedauern die Umstände, die dazu geführt haben.
Am 6. August 2024 verursachte Valentin Aggeler während der Freizeit einen Selbstunfall mit seinem privaten Auto. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen positiven Wert. Dadurch entstand der Verdacht des Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Seit diesem Unfall befindet er sich im Krankenstand; die Gründe hierfür sind persönlicher Natur.
Das Sicherheits- und Justizdepartement und Valentin Aggeler standen auch nach dem Unfallereignis trotz Krankheit im engen Austausch. Den Entscheid von Valentin Aggeler, sich per Ende Januar 2025 vorzeitig pensionieren zu lassen, begrüsst das Sicherheits- und Justizdepartement. Valentin Aggeler wird nicht mehr in den Polizeidienst zurückkehren.
Das Sicherheits- und Justizdepartement dankt Valentin Aggeler für seinen unermüdlichen Einsatz während über 40 Jahren für die Sicherheit der St.Galler Bevölkerung.
Am 17. September ist dem Sicherheits- und Justizdepartment – gestützt auf ein bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereichtes Akteneinsichtsgesuch – das Ergebnis der Blut- und Urinprobe zur Kenntnis gebracht worden. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St.Gallen ist Gegenstand des Strafverfahrens. Um ein faires Strafverfahren sicherzustellen, wird der Blutalkoholwert vom Sicherheits- und Justizdepartement nicht kommuniziert. Fahren in angetrunkenem Zustand ist kein Kavaliersdelikt.
Im Laufe des Verfahrens sind auch interne und geheime Informationen der Kantonspolizei an die Öffentlichkeit gelangt. Die Kantonspolizei hat diesbezüglich Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.
Für das Sicherheits- und Justizdepartement steht die Sicherheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Die Führung der Regionalpolizei ist durch die beiden Stellvertreter sichergestellt.