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Publiziert am 27.09.2024 09:00 im Bereich Allgemein
Deponie Tüfentobel

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat die Richtplan-Anpassung 2023 erlassen. Damit werden unter anderem die Voraussetzungen für den Erlass kantonaler Sondernutzungspläne für Abbau- und Deponievorhaben von kantonaler oder regionaler Bedeutung geschaffen. Die Regierung leitet die Vorlage dem Bund zur Genehmigung weiter.

Die Vorlage zur Richtplan-Anpassung 2023 umfasst Änderungen in den Sachbereichen Siedlung sowie Versorgung und Entsorgung. Mit dem Erlass der Richtplan-Anpassung 2023 werden insbesondere Standorte für Materialabbau- und Deponievorhaben von kantonaler oder regionaler Bedeutung festgelegt. Bei diesen grösseren Materialabbau- und Deponievorhaben, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, ist das kantonale Sondernutzungsplanverfahren anzuwenden. Das Bau- und Umweltdepartement gelangte im Rahmen eines Rekursverfahrens zum Schluss, dass der kantonale Sondernutzungsplan Rechtssicherheit für die langwierigen und komplexen Planungsverfahren für Materialabbau- und Deponiestandorte schafft. In der Folge werden nun sämtliche laufende und künftige Bewilligungsverfahren für solche Deponiestandorte auf kantonaler Ebene geführt.

Einzelne Gemeinden haben sich gegen dieses Vorgehen ausgesprochen und fordern eine Übergangsfrist. Eine Übergangsfrist ist aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich. Das Bau- und Umweltdepartement steht mit den betroffenen Gemeinden im Austausch und unterstützt sie bei der Umstellung der Verfahren.

Im Mai 2023 führte das Bau- und Umweltdepartement die Vernehmlassung und Mitwirkung zum Entwurf der Richtplan-Anpassung 2023 durch. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden bearbeitet und in einem Vernehmlassungsbericht zusammengefasst. Die Richtplanthemen «Öffentliche Bauten und Anlagen», «Mobilfunkanlagen», «Übertragungsleitungen», «Grundwasserreserven», «Kehrichtverbrennungsanlagen» sowie «Militärische Infrastrukturanlagen» waren nicht umstritten.

Mit dem Erlass der Richtplan-Anpassung 2023 werden ebenso Windeignungsgebiete in den Richtplan aufgenommen. Dazu folgt eine separate Medienmitteilung.

Weitere Informationen zur Richtplananpassung: www.areg.sg.ch => Kantonale Planung => Richtplananpassungen