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Publiziert am 06.09.2024 09:30 im Bereich Allgemein
Mann macht Stempel auf ein Dokument

Die Regierung ermöglicht neu die Beurkundung von virtuell gefassten Beschlüssen. Notarinnen und Notare können ab sofort auch virtuell an General- oder Gesellschafterversammlungen von Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung teilnehmen.

Die Regierung hat die Verordnung über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung dem geänderten Aktienrecht angepasst. Neu können Notare und Notarinnen auch Beschlüsse einer virtuellen Generalversammlung oder virtuelle Beschlüsse des Verwaltungsrates oder der Geschäftsführung beurkunden. Dies dann, wenn die Notarin oder der Notar selbst während der Beratung und Abstimmung zu den beurkundungsbedürftigen Beschlüssen über einen elektronischen Zugang teilnimmt.

Virtuelle Sitzungen haben in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Mit dem im Januar 2023 in Kraft getretenen neuen Aktienrecht können General- oder Gesellschafterversammlungen einer AG, einer Genossenschaft oder einer GmbH auch virtuell durchgeführt werden. Ebenso können Verwaltungsrats- und Geschäftsführungssitzungen ortsunabhängig stattfinden. Bestimmte Beschlüsse müssen von einem Notar öffentlich beurkundet werden.

Mit diesem Nachtrag zu den Beurkundungsvorschriften gleicht der Kanton St.Gallen sein Recht anderen Kantonen an. Gemäss Obligationenrecht kann der Verwaltungsrat die Verwendung der elektronischen Mittel regeln.