Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 29.08.2024 08:30 im Bereich Allgemein

Der Bund rechnet in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit einer erhöhten Anzahl von Asylsuchenden. Die kantonalen Asylzentren sind seit längerer Zeit voll ausgelastet. Um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, plant der Kanton St.Gallen, vorübergehend zwei Jugendherbergen zu mieten. In Absprache mit den jeweiligen Stadtbehörden können im Bedarfsfall zwischen Oktober 2024 und April 2025 Asylsuchende in den Jugendherbergen Rapperswil-Jona und St.Gallen untergebracht werden.

Gemäss den Prognosen des Staatssekretariats für Migration ist im Jahr 2024 mit etwa 30'000 Asylgesuchen zu rechnen. Dem Kanton St.Gallen werden sechs Prozent aller Personen zugewiesen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen.

Die bestehenden kantonalen Zentren in Amden, Oberbüren, Uznach, Wil und Walzenhausen sind seit längerer Zeit stark ausgelastet. Um auf einen Anstieg der Asylgesuche über den Herbst und Winter vorbereitet zu sein, muss der Kanton zusätzliche temporäre Unterbringungsplätze als Entlastung schaffen.

Vorübergehende Massnahme

Da die Jugendherbergen in St.Gallen und Rapperswil-Jona in den Wintermonaten wenig ausgelastet sind, konnten diese bereits in vergangenen Jahren mit hohem Zulauf im Asylbereich als temporäre Unterkünfte genutzt werden. Dabei waren die Erfahrungen beidseitig sehr positiv.

Das Migrationsamt wird die Unterkünfte mit eigenem, erfahrenem Personal und nach den bewährten Konzepten des Kantons St.Gallen führen. Dies bedeutet die Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards, eines 24h-Betriebes mit ständiger Erreichbarkeit sowie intensive Betreuung und Integrationsförderung.

Die Nutzung der Jugendherbergen ist eine vorübergehende Massnahme. Die Jugendherbergen stehen dem Migrationsamt lediglich für die Monate Oktober 2024 bis April 2025 zur Verfügung. Anschliessend nehmen diese den gewohnten Betrieb im touristischen Bereich wieder auf.

Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden

Nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz obliegt die Verantwortung für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden grundsätzlich den Gemeinden. Gemäss kantonaler Asylverordnung ist das Migrationsamt jedoch für die Unterbringung und Erstintegration von Asylsuchenden im sogenannten erweiterten Asylverfahren zuständig. In der Regel haben diese Personen eine gute Perspektive für ein Bleiberecht. Die Personen werden deshalb in den Zentren mit Integrationscharakter durch intensive Deutschkurse und eine klare Tagesstruktur auf ein Leben in einer Gemeinde vorbereitet. Bei einem positiven Asylentscheid werden sie anschliessend in einer Gemeinde zugeteilt.