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Publiziert am 05.08.2024 09:05 im Bereich Allgemein
Ein Handy, auf welchem man das ePortal sieht mit der neuen Möglichkeit.

Ab sofort können die knapp 88'000 Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) im Kanton St.Gallen die Verlängerung auch vollelektronisch beim Migrationsamt beantragen. Damit ist ein weiterer Schritt von digitalen Dienstleistungen der Verwaltung des Kantons St.Gallen umgesetzt.

Im Kanton St.Gallen wohnen knapp 88'000 Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C. Alle fünf Jahre müssen sie mit einem Formular ihren Ausweis verlängern lassen. Dieses Formular wird den Personen vom Staatssekretariat für Migration per Post zugestellt. Anschliessend müssen die Personen das Formular von Hand ausfüllen, unterzeichnen und dem Migrationsamt per Post oder digital einreichen.

Im Kanton St.Gallen wird ab August 2024 die Verfallsanzeige durch ein neues Schreiben des Bundes ersetzt. Auf diesem finden Personen mit Niederlassungsbewilligung einen Link sowie einen QR-Code. Über diese können sie direkt im E-Portal des Kantons St.Gallen die Verlängerung der Kontrollfrist beantragen und die nötigen Dokumente als PDF hochladen.

Es ist in Zukunft insbesondere nicht mehr notwendig, ein unterzeichnetes Formular beim Migrationsamt einzureichen. Die Gesuchstellenden werden über den Eingang und den Abschluss der Bearbeitung per Mail informiert. Damit ist der Kanton St.Gallen einer der ersten mit vollelektronischer C-Verlängerung. Weiterhin möglich bleibt die Einreichung des Formulars per Post.

Die übrigen Ausländerkategorien und Gesuchsarten erfordern aus gesetzlichen Gründen nach der Erfassung im Online-Schalter des Migrationsamtes weiterhin die Gesuchsquittung und das unterzeichnete Formular. Beilagen können wahlweise im Online-Schalter, per Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden.