Die Regierung legt im Wirksamkeitsbericht 2024 zum Finanzausgleich dessen Mechanismen dar und zeigt Möglichkeiten auf, die zur Minderung der Zentrumslasten der Stadt St.Gallen beitragen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates unterstützt die Stossrichtung der Regierung, beantragt aber Anpassungen und sieht zwei Aufträge vor.
Die Regierung lässt alle vier Jahre die Wirksamkeit des kantonalen Finanzausgleichs überprüfen und erstattet dem Kantonsrat Bericht. Der aktuelle Bericht zeigt: Insgesamt ist der St.Galler Finanzausgleich transparent, nachvollziehbar sowie gut steuerbar und er vermeidet Fehlanreize. Auch der Vollzug funktioniert gut. Zudem ist die Wirksamkeit ausgewiesen, obwohl die Unterschiede in den Steuerfüssen zwischen den Gemeinden gestiegen sind.
Ein externer Bericht kommt zum Schluss, dass der St.Galler Finanzausgleich mit der vollständig vertikalen Finanzierung durch den Kanton eine Ausnahme darstellt. Die Regierung sieht aber von der Einführung eines horizontalen Finanzierungsmechanismus ab. Zur Umsetzung empfiehlt sie gezielte Anpassungen beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich, bei der Abgeltung der Zentrumslasten sowie bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs.
Die vorberatende Kommission hat die drei Vorlagen unter dem Vorsitz von Toni Thoma, Andwil, beraten. Sie liess sich umfassend zu den externen Berichten informieren und folgt grundsätzlich dem Entwurf der Regierung.
Die Regierung kündigt in der Botschaft an, den Gewichtungsfaktor für Buslinien bei Stadt-und Ortsbussen zu reduzieren, um so die Stadt St.Gallen und andere Zentrumsgemeinden zu entlasten. Die Kommission spricht sich gegen diese Änderung aus und beantragt die Festsetzung des geltenden Gewichtungsfaktors im Gesetz über den öffentlichen Verkehr. Hingegen unterstützt die Kommission die moderate temporäre Erhöhung des Sonderlastenausgleichs der Stadt St.Gallen um rund 3,7 Millionen Franken.
Für die nächste Berichterstattung in vier Jahren sieht die vorberatende Kommission zwei Aufträge vor. Einerseits sollen die Auswirkungen des neuen Rechnungsmodells der Gemeinden (RMSG) geprüft werden. Anderseits möchte die Kommission wissen, wie der Kanton von Ausgleichszahlungen zugunsten der Stadt St.Gallen entlastet werden kann und wie diese Zahlungen jenen Gemeinden und Nachbarkantonen übertragen werden können, die tatsächlich von den Zentrumsleistungen der Stadt St.Gallen profitieren. Überdies möchte die Kommission, dass die Regierung konkrete Lösungen für eine engere Zusammenarbeit beziehungsweise für die Zusammenlegung der Stadtpolizei St.Gallen und der Kantonspolizei St.Gallen erarbeitet und darüber Bericht erstattet – mit letzterem unterstützt die Kommission ein bereits von der Regierung angedachtes Vorgehen.
Der Kantonsrat berät die Vorlagen in der kommenden Herbstsession in erster Lesung und voraussichtlich in der Wintersession 2024 in zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf sowie der Beschluss und der Bericht der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite das Kantonsrates (Geschäftssuche) unter der Geschäftsnummer 40.24.02 / 22.24.03 / 33.24.06 zu finden.