Am 19. August 2024 schreibt der Kanton St.Gallen die 233 fischereilichen Pachtgewässer für die Pachtperiode der Jahre 2025 bis 2032 zur Neuverpachtung aus. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei sucht Fischereivereine oder Einzelpächter, die für acht Jahre die Verantwortung für die Lebensräume und Wasserlebewesen übernehmen.
Gesucht werden Personen oder Vereine mit fischereilichem Sachkundenachweis. Sie übernehmen Verantwortung für ihre gepachteten Gewässer. Zudem unterstützen sie die kantonalen Fischereiaufseher beim Schutz und der Nutzung der aquatischen Lebensräume.
Interessierte können ihre Bewerbung bis zum 20. September 2024 einreichen. Die Vergabe erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien. Die neue Pachtperiode beginnt am 1. Januar 2025 und dauert bis zum 31. Dezember 2032.