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Publiziert am 10.07.2024 10:00 im Bereich Allgemein

Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur auszusetzen, ist verboten. Gebietsfremde Tiere und Pflanzen haben entweder keine Überlebenschancen oder sie können die heimische Tier- und Pflanzenwelt schwer schädigen.

Die meisten Lebewesen aus Aquarien und Gartenteichen überleben in unseren Gewässern nicht. Und wenn sie doch überleben, richten gebietsfremde Arten grossen Schaden an: Sie verdrängen oder vernichten heimische Tiere und Pflanzen. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene einheimische Amphibien- und Insektenarten.

Immer mehr Meldungen zu invasiver Schildkröte und zu Schmalrohr

Die Kantone setzen sich gemeinsam in einer Infokampagne gegen gebietsfremde Arten, so genannte Neophyten und Neozoon, ein. In letzter Zeit nahm gerade die Zahl der Rotwangen-Schmuckschildkröte in der Natur markant zu. Einmal in einem Gewässer, ist es sehr schwierig, sie wieder einzufangen. Sie gehört deshalb zu den drei in der Schweiz verbotenen invasiven Tierarten. Es ist verboten, sich das Tier anzuschaffen, zu verschenken oder zu verkaufen. Wer bereits eine Rotwangen-Schmuckschildkröte besitzt, darf sie nur unter bestimmten Auflagen behalten.

Auch Aquarienpflanzen können problematisch sein. Das Schmalrohr aus Afrika beispielsweise kann sich schnell ausbreiten und Seen und Weiher vollständig bedecken. Dadurch werden einheimische Wasserpflanzen und -tiere verdrängt. Per 1. September 2024 gilt für das Schmalrohr in der Schweiz ein Umgangsverbot, das heisst, es darf grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.

Bootshalterinnen und -halter sollen ihre Boote vor jedem Gewässerwechsel genau kontrollieren, reinigen und vollständig trocknen. Dasselbe gilt für andere Ausrüstungsgegenstände wie Schlauchboote, SUP, Taucheranzug und ähnliches. So können alle einen Beitrag daran leisten, dass gebietsfremde Tiere und Pflanzen nicht von einem Schweizer See in den nächsten gelangen.

Solche und weitere Handlungsempfehlungen hat der Kanton St.Gallen auf seiner Webseite zusammengetragen.

Tiere und Pflanzen sind keine Souvenirs

Interessierte erhalten auf der Website auch Informationen, wie Tiere und Pflanzen tiergerecht und legal weitergegeben werden können. Wer sich den Kauf eines Aquariums überlegt, sollte zudem bereits vor der Anschaffung gut überlegen, ob er oder sie die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt hat und wer die Fütterung und die Reinigung bei längeren Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, übernimmt.

Tiere und Pflanzen aus der Feriendestination sind keine Souvenirs. Manche bedrohen die einheimische Biodiversität, andere tragen Krankheiten in sich und beeinträchtigen die Gesundheit bei Menschen und Tieren oder verursachen ernsthafte wirtschaftliche Schäden wie Ernteverluste.

Weitere Empfehlungen finden Interessierte auf der Website des Kantons Zürich.