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Publiziert am 05.07.2024 09:15 im Bereich Allgemein
Schulklasse mit Lehrerin

Auf das Schuljahr 2025/26 wird für alle Klassenlehrpersonen der Volksschule im Kanton St. Gallen eine zweite Entlastungslektion eingeführt. Damit erhalten sie mehr Zeit für anspruchsvolle Aufgaben ausserhalb des Unterrichts.

Klassenlehrpersonen sind im Schulalltag besonders gefordert. Auch vor dem Hintergrund des Lehrpersonenmangels erfüllen sie eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe. Der Bildungsrat sieht hier Handlungsbedarf. Er stärkt die Funktion der Klassenlehrpersonen mit einer zusätzlichen Entlastungslektion und leistet damit einen Beitrag zu attraktiven Rahmenbedingungen für den Lehrberuf im Kanton St.Gallen. Auf das Schuljahr 2025/26 wird durch eine Anpassung des Reglements für den Berufsauftrag obligatorisch für alle Klassenlehrpersonen im Kanton eine zweite Entlastungslektion eingeführt.

Im Kanton St.Gallen unterrichtet eine Klassenlehrperson mit einem Vollpensum 27 Lektionen, eine Lehrperson ohne Klassenverantwortung 28 Lektionen. Für die Klassenverantwortung erhalten die Klassenlehrpersonen eine finanzielle Funktionszulage. Der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband hat im Oktober 2023 das Anliegen vorgebracht, der steigenden Belastung der Klassenlehrpersonen darüber hinaus Rechnung zu tragen. Sie sollen neben dem Unterricht mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern, der Schulleitung und externen Fachstellen erhalten. Dafür soll eine zusätzliche Entlastungslektion eingeführt werden, so dass Klassenlehrpersonen künftig 26 Lektionen unterrichten.

Bildungsrat berücksichtigt Vernehmlassung

Der Bildungsrat hat Vorschläge für die Umsetzung erarbeitet und diese in eine Vernehmlassung bei der Schulpraxis und den politischen Parteien gegeben. Der Grossteil hat sich für die zweite Entlastungslektion der Klassenlehrpersonen ausgesprochen. Uneinig waren sich die Vernehmlassungspartner jedoch bezüglich der Finanzierung dieser Entlastungslektion. Im Kanton St.Gallen wird die Volksschule in erster Linie durch die Gemeinden finanziert. Der Verband St.Galler Volksschulträger, der Verband der St.Galler Gemeindepräsidien und der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter unterstützen das Anliegen der Entlastung, fordern jedoch eine kostenneutrale Finanzierung.

Möglich wäre diesbezüglich eine Reduktion der Pflichtlektionen der Schülerinnen und Schüler. Die Mehrheit der Vernehmlassungspartner sprach sich aber klar gegen eine solche Reduktion aus. Die Lektionentafel ist in den Rahmenbedingungen Lehrplan Volksschule verankert und bestimmt den zeitlichen Umfang für die zu vermittelnden Kompetenzen und den zu erlernenden Grundansprüchen.

Aus pädagogischen Gründen ist der Bildungsrat der Ansicht, dass mit einer Reduktion der Pflichtlektionen – je nach Fach und Klasse – auch die Frage nach der Reduktion von Lehrplaninhalten einhergehen müsste. Die vielschichtigen Bemerkungen der Vernehmlassungspartner zur Kürzung der Lektionentafel bestärkten den Bildungsrat in dieser Haltung. Die Entlastungslektion wird ab dem Schuljahr 2025/26 durch die Gemeinden finanziert.

Weitere Massnahmen sind im Rahmen der Diskussion um die grundsätzliche Stärkung des Lehrerberufs im Zusammenhang mit der Gesamtbelastung zu prüfen. Dabei wird die Auswirkung der zusätzlich gewährten Entlastungslektion einbezogen und mit Anspruchsgruppen der Schulpraxis analysiert. In diesem Zusammenhang soll eine vertiefte Analyse des Lehrplans inkl. der Lektionentafel durchgeführt werden.

Der Kanton und die Gemeinden schaffen attraktive Rahmenbedingungen

Im Vergleich mit umliegenden Kantonen ist der Kanton St.Gallen mit der Einführung der zusätzlichen Entlastungslektion attraktiv. Er verbessert die Rahmenbedingungen für die anspruchsvolle und wichtige Arbeit der Klassenlehrpersonen. Auch die Gemeinden profitieren davon. Die Schulträger setzen die Massnahme vor Ort um und haben weitere lokale Möglichkeiten, mit denen sie in ihrer Zuständigkeit Optimierungen vornehmen können. Jede Gemeinde steht vor der Herausforderung, optimale Bedingungen zu bieten und dafür ihren Handlungsspielraum zum Wohl der Schule zu nutzen.