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Publiziert am 20.06.2024 09:00 im Bereich Allgemein
Symbolbild Mountainbike-Routen sollen attraktiver werden Mountainbike-Strategie

Die Regierung hat den Entwurf der Mountainbike-Strategie erarbeitet. Die Strategie hält fest, wie die Infrastruktur für das Mountainbiken im Kanton St.Gallen entwickelt werden soll. Unter anderem möchte die Regierung durchgehende und attraktive Routen schaffen. Interessierte Kreise können sich bis Ende August in der Vernehmlassung dazu äussern.

Der Kantonstrat beauftrage im Jahr 2021 die Regierung, eine Mountainbike-Strategie zu erarbeiten. Das Bau- und Umweltdepartement und das Volkswirtschaftsdepartement erstellten gemeinsam einen Vorschlag. Die Strategie basiert auf drei Leitsätzen:

-    Mountainbiken ist gesundheitsfördernd.

-    Mountainbiken ist Teil der Landschaft und basiert auf Koexistenz.

-    Mountainbikende sind auf durchgängigen und attraktiven Wegen unterwegs.

Aus den Leitsätzen entstehen drei Hauptziele, welche die Regierung in der Strategie festhält. Zum einen soll der Fokus auf der Naherholung liegen. Das Wegnetz soll so geplant werden, dass es die Bedürfnisse der St.Galler Wohnbevölkerung deckt. Das Netz soll zusammenhängend und attraktiv sein.

Um möglichst haushälterisch mit dem Boden umzugehen, strebt die Regierung eine Koexistenz-Lösung an. Wege sollen grundsätzlich von Wandernden und Mountainbikenden gemeinsam genutzt werden, wobei die Sicherheit der Wandernden berücksichtigt wird. So entstehen weniger Eingriffe in die Natur, als wenn ein paralleles Wegnetz aufgebaut würde.

Mountainbikende nehmen die Infrastrukturangebote erfahrungsgemäss gut an. Darum will die Regierung abwechslungsreiche und nutzerorientierte Angebote schaffen. Dadurch entsteht ein Lenkungseffekt. Die Mountainbikenden verwenden die dafür vorgesehen Routen. Sensible und geschützte Lebensräume und Landschaften sowie Wildtierschutzgebiete werden dadurch entlastet.

Der Entwurf der Moutainbike-Strategie sowie der entsprechende Nachtrag zum Strassengesetz liegen nun den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung vor. Sie können sich bis Ende August dazu äussern.