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Publiziert am 06.06.2024 11:50 im Bereich Allgemein
Arzt mit Stethoskop

Die Universität St.Gallen prüft nach dem voraussichtlichen Ende der Kooperation mit der Universität Zürich im Jahr 2026 Optionen für das Ausbildungsmodell Joint Medical Master. Es ist das klare Ziel der Regierung, dass auch künftig eine Masterausbildung in Medizin am Standort St.Gallen angeboten wird.

Die Universität St.Gallen (HSG) führt seit dem Herbstsemester 2020 mit dem Kantonsspital St.Gallen und der Universität Zürich (UZH) eine Masterausbildung in Medizin, den Joint Medical Master. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf die Interpellation 51.24.43 ausführt, verläuft die Zusammenarbeit in geordneten Bahnen. Den Verantwortlichen beider Universitäten war klar, dass die Kooperation mit der UZH überarbeitet werden muss, um das Modell nachhaltig zu verankern. Der Entscheid, zum jetzigen Zeitpunkt die Kooperationsvereinbarung nicht zu verlängern, wurde von der UZH ohne Kenntnis der HSG gefällt. Die Verantwortlichen der HSG wurden einen Tag vor den Medien informiert. Die Kooperationsvereinbarung dauert bis Ende Juli 2026.

Für die aktuell im Joint Medical Master immatrikulierten Studierenden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. Wo Anschlusslösungen gefunden werden müssen, hat eine Task Force des Rektors der HSG bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird unter Beizug der medizinischen Fakultät der UZH Lösungsvorschläge erarbeiten.

Die Regierung bedauert den Entscheid der UZH. Der Joint Medical Master war und ist eine Erfolgsgeschichte. Die ersten Abschlussjahrgänge zeigen, dass etwas mehr als die Hälfte aller frisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte in der Ostschweiz bleiben. Damit stärkt dieser Studiengang die Gesundheitsversorgung in der Ostschweiz. Es ist das Ziel der Regierung, dass auch künftig eine Medizin-Masterausbildung am Standort angeboten werden kann. Die HSG hat die aktuellen Fragen gegenüber der Regierung rasch und transparent beantwortet. Die strategischen Optionen für die Zukunft des Medical Masters können dadurch nun gemeinsam geklärt werden.  

Die Interpellationsantwort der Regierung ist unter diesem Link zu finden.