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Publiziert am 17.06.2024 09:30 im Bereich Allgemein

Um dem dringlichen Bedürfnis der politischen Gemeinden nach Fachpersonen im Grundbuchwesen nachzukommen, hat die Regierung die Voraussetzungen für die Durchführung jährlicher Prüfungen und für einen erleichterten Wiedereinstieg geschaffen.

Seit geraumer Zeit ist im Grundbuchwesen des Kantons St.Gallen ein Fachkräftemangel feststellbar. Um die Situation zu verbessern, hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht den Lehrgang zur Grundbuchverwalterin oder zum Grundbuchverwalter überarbeitet (vgl. Kasten).

Neu soll die Prüfung zur Grundbuchverwalterin oder zum Grundbuchverwalter jährlich durchgeführt werden können. Bei weniger als sechs Anmeldungen entscheidet neu die Prüfungskommission über die Durchführung. Dabei berücksichtigt sie die Verhältnismässigkeit zwischen dem Aufwand, der durch die Prüfung entsteht, und der allfälligen Dringlichkeit. Bis anhin wurde die Prüfung in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt.

Wiedereinstig erleichtern

Im Weiteren wurde der Zugang für den Wiedereinstieg ehemaliger Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter in das Grundbuchwesen erleichtert. Damit sollen Personen, die bereits einmal als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter bei einem Grundbuchamt tätig waren, wieder für diesen Fachbereich gewonnen werden.

Die Anpassungen vermögen aber das grundsätzliche Problem des Fachkräftemangels in diesem Bereich nicht zu beheben. Hierzu werden weiterhin strukturelle Veränderungen im Grundbuchwesen nötig sein, etwa die verstärkte regionale Zusammenarbeit beziehungsweise die Bildung von grösseren Ämtern. Dies ermöglicht den Mitarbeitenden mehr berufliche Perspektiven oder Teilzeitarbeit und verbessert die Stellvertretung in einem Team. Strukturveränderung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, wobei das Departement des Innern beratend mitwirkt.

Im Kanton St.Gallen sind für die Grundbuchführung die politischen Gemeinden zuständig. Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter werden vom Gemeinderat gewählt. In diese Funktion sind nur Personen wählbar, die einen von der Aufsichtsbehörde ausgestellten Fähigkeitsausweis besitzen.

Neuer Lehrgang Grundbuch

Der neue Lehrgang Grundbuch kann für sich allein oder in Kombination mit der Gemeindefachschule absolviert werden. Die Absolvierung der Gemeindefachschule ist nicht mehr Voraussetzung, um zur Prüfung als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter zugelassen zu werden.

Im modular aufgebauten Lehrgang Grundbuch werden die fachspezifischen Inhalte ausgebaut und der Praxisbezug erhöht. Auch werden für eine bessere Prüfungsvorbereitung der Lektionen in der Fallbehandlung verdoppelt. Die neu gestaltete Ausbildung zum Erwerb des Fähigkeitsausweises ist im April 2024 gestartet. Die Prüfung ist im Jahr 2026 vorgesehen. Um jährliche Prüfungen durchführen zu können, wurden auch die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen revidiert.