Logo Kanton St.Gallen
Publiziert am 07.06.2024 08:30 im Bereich Allgemein
Solarpannel

Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden verbessern die Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern. Die Regierung und der Verband St.Galler Gemeindepräsidien haben sich auf Grundsätze für eine neue Bewilligungspraxis geeinigt. Dadurch soll eine effizientere Abwicklung der Gesuche erfolgen sowie die Zahl der Ablehnungen reduziert werden. Gleichzeitig soll das Solarpotenzial stärker genutzt werden, ohne dass an den sensiblen Orten der Denkmal- und Ortsbildschutz zu stark tangiert wird.

Das vom Kantonsrat verabschiedete St.Galler Energiekonzept 2021-2030 sieht die Halbierung der CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 vor. Dabei kommt der Nutzung des Solarpotenzials sowie weiterer erneuerbaren Energiequellen eine grosse Bedeutung zu. In der Praxis zeigte sich bei Solaranlagen auf denkmalgeschützen Objekten und bei geschützten Ortsbildern zunehmend eine Unzufriedenheit mit dem Bewilligungsverfahren und der geltenden Praxis. Das Departement des Innern hat sich deshalb mit der Energiebranche, den Planenden und den Gemeinden ausgetauscht und in der Folge einen Auftrag für die Erarbeitung einer neuen Bewilligungspraxis erteilt.

Die neue Praxis orientiert sich grundsätzlich am Wert der Dachlandschaft. Dies kann die Bedeutung einer Ortsbild-Silhouette als Ganzes oder die Authentizität und das Erscheinungsbild eines Baudenkmals betreffen. Entsprechend wird das folgende Ampelsystem für die Einstufung der Objekte und Gebiete eingeführt:

–   Grün für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert (betrifft Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung, Umgebungsschutzgebiete, die unmittelbare Umgebung von Schutzobjekten, wenig sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung und Ortsbilder von nationaler Bedeutung mit Erhaltungsziel B): Neu genügt hier eine einfache Meldung an die Baubehörde, die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften.

–   Orange für Dachlandschaften mit einem hohen Wert (betrifft Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung, sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung mit Erhaltungsziel A und weniger sensible nationale Ortsbilder mit dem Erhaltungsziel A): In diesen Gebieten ist auch künftig ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Gemeinden können in Absprache mit der Denkmalpflege jedoch gebietsspezifische Richtlinien erlassen, und Aufdach-Anlagen sind nicht mehr per se ausgeschlossen.

–   Rot für einzigartige Dachlandschaften (betrifft die sensibelsten nationalen Ortsbilder mit Erhaltungsziel A und die gestützt auf das Bundesrecht der Bewilligungspflicht unterliegenden Einzelobjekte): Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung. Ausnahmen sind für Anlagen, die nicht einsehbar sind, denkbar.

Online-Karte und weitere Hilfsmittel

Ob ein Objekt oder Gebiet in einer grünen, orangen oder roten Zone liegt, wird künftig in einer Online-Karte dargestellt. Ein erster Entwurf dazu ist aktuell bei jeder Gemeinde einzeln in Vernehmlassung. Ergänzt wird die Karte mit einfachen Hilfestellungen (Checkliste und Beispielsammlung) für Bauherrschaften, Planende und Vollzugsbehörden. Sobald die Gebietseinteilung zwischen Gemeinde und kantonaler Denkmalpflege sowie ein Gemeinderatsbeschluss zur Anwendung der neuen Praxis vorliegen, kann diese in der Praxis umgesetzt werden. Der Beginn der neuen Bewilligungspraxis ist somit je Gemeinde individuell, idealerweise erfolgt dieser bereits ab August/September 2024.

Die neue Praxis wurde seit Herbst 2023 im engen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Denkmalpflege des Departementes des Innern, des Bau- und Umweltdepartementes, des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien, der NetzSG (Fachverband der Bauverwaltung), dem Heimatschutz St.Gallen/Appenzell Innerhoden, der Energieagentur St.Gallen sowie weiteren Akteuren aus der Praxis erarbeitet. In den nächsten Wochen werden nun die letzten Grundlagen für die Anwendung der neuen Praxis erarbeitet. Ziel ist es, möglichst rasch mit der Umsetzung der neuen Regelung zu starten.