Mit dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz hebt der Kanton St.Gallen das bisherige Verbot des Alkoholausschanks in Schwimm- und Strandbädern auf. Die Anpassung tritt rechtzeitig zur Badesaison per Juli 2024 in Kraft.
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Gastwirtschaftsbetriebe in Schwimm- und Strandbädern im Kanton St.Gallen auch alkoholische Getränke ausschenken. Mit dem III. Nachtrag zum Gastwirtschaftsgesetz wird das seit 1995 geltende Verbot aufgehoben.
Diese Änderung folgt auf die Motion 42.22.20 «Alkoholverbot in der Badi aufheben», die im Kantonsrat mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Die Motionäre argumentierten, dass der Konsum von alkoholischen Getränken in Schwimmbädern in anderen Kantonen nicht zu einer erhöhten Unfallgefahr geführt hat und die Eigenverantwortung der Badegäste im Vordergrund stehen sollte.
Die neue Regelung bietet den Betreibern von Schwimm- und Strandbädern mehr Flexibilität und trägt den Wünschen der Badegäste Rechnung. Zudem wird der bürokratische Aufwand für die Betreiber reduziert, da keine baulichen Massnahmen mehr erforderlich sind, um Bereiche für den Alkoholausschank abzugrenzen.
Nachdem die Referendumsfrist am 24. Juni 2024 unbenutzt abgelaufen ist, hat die Regierung den 1. Juli 2024 als Vollzugsbeginn festgelegt, sodass die neuen Bestimmungen noch während der Badesaison in Kraft treten.