Die Regierung des Kantons St.Gallen empfiehlt der Stimmbevölkerung, das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien anzunehmen. Hingegen rät sie zu einem Nein bei den beiden Prämieninitiativen. Keine Empfehlung spricht sie zur Initiative zu körperlichen Unversehrtheit aus, da diese nicht in die Kompetenz der Kantone eingreift.
Am 9. Juni 2024 kommen vier nationale Vorlagen zur Abstimmung. Drei davon hätten bei einer Annahme Auswirkungen auf die Kompetenzen und Finanzen des Kantons. Deshalb hat sich die Regierung dazu entschieden, eine Abstimmungsempfehlung auszusprechen.
Ja zum Stromgesetz
Die Vorlage legt die Basis für eine zuverlässige und bezahlbare Stromversorgung und trägt damit zu Lebensqualität und Wohlstand der Gesellschaft bei. Die Vorlage stärkt den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit im Einklang mit dem Schutz der Natur und Umwelt. Sie schafft Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann. Mit der Annahme des Stromversorgungsgesetzes wird die Schweiz unabhängiger von ausländischen Stromimporten. Wasserkraftanlagen sowie Solar- und Windprojekte von nationaler Bedeutung erhalten erleichterte Planungsbedingungen. Der Ausbau der Solarstromproduktion soll vor allem auf Gebäuden erfolgen ohne zusätzlichen Eingriff in Natur und Landschaft. Insgesamt wird die Stromversorgung auch während der Wintermonate gesichert. Das spart Kosten für teure Notfallmassnahmen.
Nein zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Bei der Prämien-Entlastungs-Initiative sollen künftig die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen. Die Prämienverbilligung (IPV) soll zu mindestens zwei Drittel durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden. Die Initiative löst allerdings die grundlegenden Probleme des Gesundheitswesens nicht. Sie konzentriert sich auf die Finanzierung der Prämienverbilligungen. Die grundsätzlichen Herausforderungen – das Kostenwachstum, die Spital- und Pflegefinanzierung, die Digitalisierung und den Fachkräftemangel – geht sie nicht an. Die Annahme der Initiative hätte jährliche Mehrkosten für Bund und Kantone von bis zu 5 Milliarden Franken zur Folge. Gemessen am Budget 2024 dürften sich die Mehrkosten des Gegenvorschlags für den Kanton St.Gallen auf rund 20 bis 90 Millionen Franken belaufen. Zu den Mehrkosten der Initiative ist aktuell keine Aussage möglich.
Nein zur Kostenbremse-Initiative
Die Kostenbremse-Initiative will die Entwicklung der Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung einem rigiden Mechanismus unterwerfen und schafft grosse Umsetzungsprobleme. Es gilt zu berücksichtigen, dass sich das Kostenwachstum auch aus dem demografischen Wandel und dem medizinisch-technischen Fortschritt ergibt. Es wäre deshalb falsch, den Blick nur auf die Kosten zu richten. Die Initiative gefährdet den gleichwertigen Zugang für die ganze Bevölkerung und die Qualität der Gesundheitsversorgung. Gefragt sind vielmehr konkrete Massnahmen zur Kostendämpfung. Die steigenden Gesundheitskosten stellen für viele Haushalte eine grosse Belastung dar. Die Initiative enthält aber keinerlei Lösungen, mit denen sich die Kosten senken liessen. Zielführender wären konkrete Massnahmen auf Gesetzesstufe. Für die Korrektur der Kostenentwicklung nimmt die Initiative vor allem Bund und Kantone in die Pflicht. Dabei sind alle Akteure im Gesundheitswesen wichtig. Alle müssen im Bereich ihrer Möglichkeiten geeignete Massnahmen zur Kostendämpfung umsetzen.